Moskau Inkasso
Inhaltsverzeichnis
Der Begriff
Moskau Inkasso
– oft auch als „Inkasso Moskau“, „Inkasso Team Moskau“ oder „Inkassobüro Moskau“ bezeichnet, steht zunächst für ein Unternehmen, das mit Hilfe illegaler Methoden versucht, offene Forderungen einzutreiben. Häufig wird körperliche Gewalt angewendet und/oder die Schuldner werden massivem psychischem Druck unter anderem durch Drohbriefe ausgesetzt. Der Begriff ist des Weiteren ein Synonym für nicht legale Möglichkeiten der Betreibung. Man spricht in diesem Zusammenhang auch vom so genannten „russischen Inkasso“ oder „Moscow Inkasso“.
Moskau Inkasso MIB formuliert die Dienstleistung auf seiner Internetseite so: „Unser Inkasso Unternehmen schöpft die gesetzlichen Vorschriften bis an die Grenzen aus und treibt Schulden auch im Ausland ein. Zahlreiche zufriedene Kunden können Ihnen von unseren Außendienst-Einsätzen berichten. Unser Team besteht aus erfahrenen Ermittlern, die sich auf verschiedene Gebiete spezialisiert haben. Ganz gleich, ob es sich um juristische oder rhetorische Fragen handelt, wir haben für jeden Schuldner den passenden Eintreiber parat.“
Voraussetzungen für das legale Angebot von Inkassodienstleistungen
Prinzipiell muss ein in Deutschland als Inkassodienstleister tätiges Unternehmen über eine Genehmigung zur Ausübung dieser Rechtsdienstleistung verfügen. Diese Genehmigung wird durch verschiedene deutsche Amtsgerichte erteilt und ist an verschiedene Voraussetzungen geknüpft. Zum Beispiel benötigt ein in Deutschland tätiges Inkassounternehmen Mitarbeiter mit anerkannter Kundigkeit und verschiedene Versicherungen. Sobald die Genehmigung als Rechtsdienstleister im Bereich Inkasso erteilt wurde, wird das Unternehmen im sogenannten Rechtsdienstleistungsregister (http://www.rechtsdienstleistungsregister.de) eingetragen. Ist ein Unternehmen im Rechtsdienstleistungsregister nicht auffindbar, darf es in Deutschland keinen Inkassoservice anbieten.
Zulässigkeit der Methoden
Viele Methoden, die im Rahmen von Moskau Inkasso angewendet werden, sind nicht zulässig, zumal das Unternehmen Inkasso Team Moskau auf seiner Internetseite sogar explizit darauf hinweist, keine Zulassung als Inkassounternehmen zu haben. Es hat sich auf Außendiensteinsätze spezialisiert. Wörtlich heißt es hierzu auf der Homepage des Inkasso Team Moskau: „Dort, wo eine nationale Sondererlaubnis erforderlich ist, arbeiten wir mit Partnern, die über die entsprechenden Zulassungen verfügen, so auch mit kooperierenden Rechtsanwälten zusammen.“
Was tun, wenn man als Schuldner mit dem Inkassobüro Moskau oder vergleichbaren Methoden in Kontakt kommt? Zunächst ist festzuhalten, dass sich jeder Gläubiger, der sich dieser Dienstleistung bzw. den unter dem Oberbegriff Moskau Inkasso verstandenen Methoden zur Beitreibung offener Forderungen bedient, strafbar macht. Das Gewerbe wird in der Regel illegal betrieben, das Unternehmen ist nicht als Inkassounternehmen anerkannt, was zur Folge hat, dass eine Vereinbarung eines Inkassovertrages von Seiten des Gläubigers mit einem solchen nicht zugelassenen Inkassounternehmen gemäß § 134 BGB nichtig ist, denn dieser besagt: „Ein Rechtsgeschäft, das gegen ein gesetzliches Verbot verstößt, ist nichtig, wenn sich nicht aus dem Gesetz ein anderes ergibt.“ Darüber hinaus ist es nicht legal, offene Forderungen mit Hilfe körperlicher oder mentaler Gewalt einzufordern. Tatbestandsmerkmal könnte vor Gericht hier beispielsweise Körperverletzung oder gemeinschaftliche Erpressung sein. Hierzu gab es auch in der Vergangenheit schon entsprechende Gerichtsurteile. Sollten Sie als Schuldner sich also solchen Machenschaften gegenüber gestellt sehen, sind zunächst berechtigte Zweifel an der Seriosität ihres Gläubigers angebracht. Sollte die Forderungen jedoch zweifelsfrei existieren, empfiehlt sich eine schnelle Kontaktaufnahme und Klärung mit dem Gläubiger. Dies ist insbesondere deswegen wichtig, weil es in der Vergangenheit durchaus schon Fälle gab, in denen auch die Gläubiger von Anbietern des Inkasso Moskau unter Druck gesetzt und sogenannte Mitgliedsbeiträge verlangt wurden.
Was kann ich als Schuldner sonst noch tun?
Natürlich steht es Ihnen frei, Anzeige gegen das bei Ihnen auftretende Unternehmen zu erstatten. Auch eine Beschwerde beim Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen e.V. (BDIU) empfiehlt sich unter Umständen.
Quellen & externe Links:
http://www.subventionsberater.de/gier/inkasso1.html
http://www.inkasso.de/presse/pressemeldungen/neuerbereich2/index.html