Hauptforderung
Als Hauptforderung bezeichnet man die aufgrund eines Vertragsverhältnisses (z.B. durch einen Kauf- oder Dienstleistungsvertrag) zwischen Gläubiger und Schuldner entstandene Forderung. Sollten während eines Vertragsverhältnisses mehrere offene Hauptforderungen (z.B. Mitgliedsbeiträge für mehrere Monate) gegen einen Kunden entstanden sein, fassen Gläubiger diese meist zu einer Hauptforderung zusammen. Die Hauptforderung ist abzugrenzen von den sog. Nebenforderungen. Nebenforderungen (z.B. Zinsen, Mahngebühren oder Kosten für Rückbuchungen) können zusätzlich in unserem Formular zur Aktenübergabe eingeben werden.