Verzugsschaden
Verzugsschaden Als Verzugsschaden (auch “Verzögerungsschaden” genannt) wird der Schaden bezeichnet, der einem Gläubiger aufgrund einer verspäteten Zahlung einer fälligen und durchsetzbaren Forderung durch einen Schuldner (Zahlungsverzug) entsteht. Sowohl in Deutschland, als auch in Österreich ist der Verzugsschaden durch den Schuldner zu ersetzen. Dies umfasst sowohl Zinsen (Verzugszinsen), als auch jegliche weitere Kosten die dem Gläubiges durch den Schuldnerverzug entstehen, z.B. Mahnkosten, die Kosten der Forderungseinziehung durch ein Inkassounternehmen oder einen Rechtsanwalt, Kosten für einen Mahnbescheid, Zinsen und Kosten die dem Gläubiger durch die Inanspruchnahmen eines Bankkredites entstehen.
Wann muss ich als Schuldner die Inkassokosten als Verzugsschaden tragen?
Wann muss ich als Schuldner die Inkassokosten als Verzugsschaden tragen? Im Geschäftsverkehr ist es üblich, dass der Gläubiger seine offene Forderung an einen Inkassodienstleister zwecks Eintreibung weitergibt. Wenn Sie sich also mit der Zahlung einer Rechnung in Verzug befinden, haben Sie die erhobenen Inkassogebühren als Verzugsschaden zu tragen. Die Kosten für den Inkassoservice werden auf den Schuldner übertragen, sofern sie als zweckmäßig und erforderlich erscheinen. Die Inkassogebühren für die außergerichtliche Geltendmachung einer Forderung fallen primär zu Lasten des Gläubigers an.
Was passiert, wenn ich die Inkassokosten nicht bezahle?
Was passiert, wenn ich die Inkassokosten nicht bezahle? Die Inkassokosten stellen den Schaden des Gläubigers dar, der aufgrund Ihres Zahlungsverzugs entsteht. Sie werden von Inkassobüros geltend gemacht und fallen an, wenn der Gläubiger einen Rechtsdienstleister mit der Einziehung der offenen Rechnung beauftragt. Bezahlen Sie lediglich die Hauptforderung, werden die beanspruchten Gebühren für das Inkassoservice gerichtlich gegen Sie durchgesetzt. Müssen Schuldner die Inkassokosten zahlen? Die Inkassokosten sind untrennbarer Bestandteil der offenen Forderung.