Was ist Inkasso? (Inkasso Definition)
Der Begriff “Inkasso” kann wie folgt erklärt werden: Unter Inkasso versteht man die Beitreibung einer offenen Forderung bzw. einer Forderung, die nicht innerhalb der Zahlungsfrist beglichen wurde. Damit ist die Inkasso Definition klar: Man versteht hierunter die Einziehung von Forderungen bei einem Schuldner. Dies kann entweder durch den Gläubiger selbst, ein professionelles Inkassounternehmen oder auch einen Rechtsanwalt erfolgen. Zunächst wird versucht werden, auf dem außergerichtlichen Weg die offene Forderung einzuziehen. Gelingt dies nicht, wird durch die Beantragung eines Mahnbescheids das gerichtliche Mahnverfahren initiiert, das in der Ausstellung eines Vollstreckungsbescheides bzw. einer gerichtlichen Auseinandersetzung endet.