Was ist Factoring? (Factoring Definition)
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Unter
Factoring
versteht man den Ankauf von Forderungen aus Warenlieferungen und Dienstleistungen unter Abzug von Zinsen für die Vorschüsse, Gebühren für die Dienstleistungen und einer Risikoprämie durch eine Factoring-Gesellschaft. Diese Abzüge betragen in Deutschland im Regelfall zwischen 5 und 15 Prozent des durch den Verkäufer der Forderung an seinen Kunden fakturierten Betrages. Die Auszahlung durch die Factoring-Gesellschaft erfolgt üblicherweise sofort.
Aufgaben einer Factoring-Gesellschaft
Beim Factoring unterscheidet man folgende Partner:
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das Factor-Institut, auch Factoring-Gesellschaft,
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den ursprünglichen Gläubiger der Geldforderungen (Klient) und
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den Schuldner (Kunde).
Beim Factoring zahlt der Factor dem Klienten den Wert der angekauften Forderung, die er vorher auf Kreditwürdigkeit geprüft hat, bereits vor Fälligkeit des Rechnungsbetrages aus und zieht sie terminmäßig beim Schuldner ein. Er übernimmt das volle Risiko einer evtl. Zahlungsunfähigkeit des Schuldners. Außerdem kann der Factor auch weitere Dienstleistungen für den Klienten wahrnehmen. An Factoring-Arten kann man daher unterscheiden: (a) „nur das Geld“, (b) „Geld und Risiko“, (c) „Geld und Mahnung“ und (d) „Geld, Risiko und Buchführung“. Auf dieser Basis hat das Factoring folgende Funktionen: (a) Finanzierungsfunktion, (b) Delkrederefunktion (das heißt: “für einen Ausfall einstehen”) und (c) Leistungsfunktion (z.B. Übernahme des Mahnwesens und der Buchführung). Die Factoring-Gesellschaften refinanzieren sich über den Geld- oder Kapitalmarkt oder über Banken.