Ablauf des gerichtlichen Mahnverfahrens
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Die Beantragung eines Mahnbescheides erfolgt beim zuständigen Amtsgericht (Mahngericht) über die zentrale Onlineplattform der Mahngerichte. Vorgenommen wird der Antrag durch den Gläubiger selbst oder durch ein von ihm beauftragtes Inkassounternehmen oder einen Rechtsanwalt. Die Weiterleitung des Mahnantrages an das zuständige Gericht kann entweder in Papierform (mit einem Barcode), über ein Datenträgeraustauschverfahren oder direkt online über ein elektronisches Postfach der Gerichte erfolgen.
Der Verlauf des gerichtlichen Mahnverfahrens im Detail
Ist der Mahnantrag beim Gericht eingegangen, wird der Antrag – im Regelfall durch einen Rechtspfleger – formal geprüft. Es wird hingegen nicht geprüft, ob die Forderung fällig und begründet ist, d. h., ob der Gläubiger tatsächlich dazu befugt ist, diese Forderung gegenüber dem Schuldner geltend zu machen. Fällt die Überprüfung der formalen Kriterien positiv aus, erlässt das Gericht den Mahnbescheid und stellt ihn dem Schuldner zu. Der Schuldner hat nun ein 14-tägiges Widerspruchsrecht. Nimmt er dieses nicht in Anspruch, ergeht ein Vollstreckungsbescheid. Dieser Vollstreckungsbescheid ist wichtig für den Gläubiger, da es sich hierbei um einen gerichtlichen Titel handelt, der u. a. eine Voraussetzung für ein mögliches Zwangsvollstreckungsverfahren darstellt. Ergeht auch in der im Vollstreckungsbescheid festgelegten Frist kein Einspruch des Schuldners, wird der Vollstreckungsbescheid rechtskräftig. Der Schuldner kann sich dann regelmäßig nicht mehr inhaltlich gegen die Forderung zur Wehr setzen.